MSS ist eine Stiftung, die 2000 mit dem Auftrag gegründet wurde, Personen zu helfen, die ihr berufliches Wissen nutzen möchten, um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen, aber nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen oder keinen Zugang zu einem Bankkredit haben. MSS bietet ihnen einen Mikrokredit und/oder unterstützende Leistungen an.
MSS gewährt Kredite in Höhe von 5’000 bis 30’000 Franken, die in höchstens 48 Monatsraten zurückgezahlt werden müssen, zu einem Einheitszinssatz von 4 % p.a. Der Mikrokredit dient der Finanzierung der Investitionen, die für die Gründung und den Ausbau eines Kleinunternehmens in der Schweiz erforderlich sind. Der MSS Mikrokredit ist nicht dafür gedacht, einen Kauf zu finanzieren, und darf auch nicht für Leasingzahlungen verwendet werden.
Dieser Betrag reicht aus, um die Investitionen (Betriebsausstattung, Fahrzeug, Rohstoffe, Vorräte) zu finanzieren, die für die Ausstattung und/oder den Betrieb einer Werkstatt, eines Geschäfts oder eines sonstigen Kleinunternehmens erforderlich sind. Der durchschnittliche Betrag der von MSS gewährten Kredite liegt bei etwa 20’000 Franken.
MSS ist keine Geschäftsbank, sondern eine Stiftung ohne Gewinnerzielungsabsicht. Sie arbeitet mit einem Netzwerk ehrenamtlicher Experten Experten zusammen, die ihre Zeit und ihre Kompetenzen zur Verfügung stellen, um Unternehmensgründern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Weiterer Solidaritätsaspekt: Die Rückzahlungen der einen tragen zur Finanzierung von Krediten der anderen bei.
Sehr übersichtlich. Der Stiftungsrat gibt die strategische Ausrichtung vor, der Präsentationsausschuss prüft die Projekte, die bei MSS eingereicht werden, der Kreditausschuss entscheidet über die Gewährung oder Ablehnung der Mikrokredite. Neben den ehrenamtlichen Mitarbeitern kümmern sich die Mitarbeiter des Büros in Lausanne, d. h. die Direktorin von MSS, die Buchhalterin und Kreditverwalterin sowie ein Zivildienstleistender, gemeinsam um die Verwaltung der Dossiers und die Betreuung der Kreditempfänger.
Das Kapital der Stiftung stammt von Spenden verschiedener Institutionen und Privatpersonen – die Stiftung kann sich auf die Grosszügigkeit der Spender und die Unterstützung der öffentlichen Hand, z. B. durch Zuschüsse (Stadt Lausanne und Lausanne Region) oder vergütete Leistungen (SECO) im Rahmen der Arbeitslosenversicherung, verlassen. Die ehrenamtlichen Experten und Berater sind gemessen am Wert der von ihnen erbrachten Leistungen bei Weitem die wichtigsten Mäzene von MSS.
Die wichtigsten und treuesten Partner von MSS sind das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), und die Vereinigung Soroptimist International – Union Suisse. MSS hat auch mehrere Jahre mit der Zeitschrift Femina im Rahmen der Vergabe des Preises an die beste Mikrounternehmerin der Westschweiz zusammengearbeitet.
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die dort ein Kleinunternehmen gründen oder ausbauen möchte und keinen Zugang zu einem herkömmlichen Bankkredit hat. Es geht hier nicht um Verbraucher-Kleinkredite. Die Liste der Antragsvoraussetzungen enthält alle Kriterien, die erfüllt sein müssen.
Der erste Schritt ist die Online-Anmeldung auf der Internetseite von MSS. Binnen 24 Stunden innerhalb der Geschäftszeiten werden Sie telefonisch vom MSS-Büro informiert, ob ein Mikrokredit für Sie in Frage kommt. In diesem Fall erhalten Sie per E-Mail die auszufüllenden Unterlagen, die Ihnen helfen sollen, sich intensiv mit Ihrem Projekt auseinanderzusetzen. Sie haben 20 Tage Zeit, um Ihr Dossier einzureichen.
Zunächst das Büro das auf die Online-Anmeldungen antwortet und – sofern ein Mikrokredit in Frage kommt – das Dossier bis zur Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung verwaltet. Anschliessend prüfen und ergänzen die ehrenamtlichen Gutachter den Antrag, der zur abschliessenden Evaluierung den Experten des Kreditausschusses vorgelegt wird.
Selbstverständlich. Nach Einreichung des Dossiers wird der Antragsteller eingeladen, vor dem Präsentationsausschuss sein Projekt vor zwei oder drei Experten vorzustellen. Einer von ihnen wird anschliessend das Dossier prüfen und in Absprache mit dem Antragsteller ausfeilen.
Ja. Im "Präsentationsdokument" muss der Antragsteller sein Unternehmensprojekt beschreiben; dazu gehört auch ein Budgetplan. Falls nötig, unterstützen die Experten von MSS die Antragsteller bei der Ausarbeitung eines stimmigen und vollständigen Dokuments.
Neben den Antragsvoraussetzungen die die Person des Antragstellers betreffen, gibt es auch Kriterien, die sich auf dessen Antrag beziehen. Mitentscheidend für die Gewährung eines Mikrokreditantrags sind folgende Merkmale: realistische Einschätzung, Stimmigkeit und Tragfähigkeit des Projekts, Motivation, Ehrlichkeit und Fachwissen des Antragstellers, Sitz des Unternehmens und Wohnsitz des Firmengründers in der Schweiz.
MSS baut zu ihren "Kunden" eine Beziehung auf, die auf gegenseitigem Vertrauen beruht, behält sich aber das Recht vor, in bestimmten Fällen Sicherheiten zu verlangen, insbesondere in Form einer Solidarbürgschaft.
Grundsätzlich werden die MSS Mikrokredite natürlichen Personen für die Gründung oder den Ausbau ihres Unternehmens gewährt, bei dem es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft handeln kann. Im letztgenannten Fall muss der Unternehmensgründer und Mikrokreditempfänger mehr als 50 % des Kapitals besitzen.
Nach Einreichung des Antragsdossiers nimmt die Bearbeitung im Durchschnitt 42 Geschäftstage in Anspruch. In der Praxis liegt die Bearbeitungsdauer in den meisten Fällen zwischen 4 und 8 Wochen, je nachdem, wie umfangreich das Projekt ist.
Die Bedingungen werden für jeden Mikrokredit individuell nach den Möglichkeiten und Erfordernissen des Kreditnehmers festgelegt. Diese werden in einem Kreditvertrag festgehalten, der vom Kreditnehmer und von der Stiftung MSS unterzeichnet wird. Aus diesem Vertrag gehen insbesondere Höhe, Dauer und Verwendungszweck des gewährten Mikrokredits hervor.
Seit 2012 wendet MSS einen Einheitszinssatz von 4 % pro Jahr an, der in die Monatsraten eingerechnet ist.
Der Mikrokredit ist ein Darlehen, für das Zinsen zu zahlen sind. Aufgrund der Tatsache, dass MSS eine Stiftung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist, ist der Zinssatz niedriger als bei den Geschäftskrediten, die von den Banken gewährt werden. Die Zinserträge sind in der transparenten Jahresrechnung ausgewiesen, die MSS jedes Jahr veröffentlicht.
Die Registrierung des Antragsdossiers kostet CHF 150.- (CHF 50.- für arbeitslose Antragsteller). Die Kosten für die Kreditverwaltung richten sich nach der Höhe des Kredits. Siehe hier :
Betrag Darlehen in CHF | Verwaltungskosten in CHF |
≥5’000.- à ≤10’000.- | 250.- |
>10’000.- à ≤15’000.- | 300.- |
>15’000.- à ≤20’000.- | 350.- |
>20’000.- à ≤25’000.- | 400.- |
>25’000.- à ≤30’000.- | 500.- |
Die erste Monatsrate ist im Laufe des Monats fällig, der auf den Auszahlungsmonat folgt. Es ist daher sehr wichtig, einen realistischen Budgetplan für die Anfangsphase des neu gegründeten Mikrounternehmens auszuarbeiten, damit die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts sichergestellt ist.
Selbstverständlich. Auf Anfrage wird eine Schlussabrechnung für den einvernehmlichen Abschluss der Transaktion vorgenommen.
Ja, unter zwei Bedingungen: Der aufgenommene Gesamtbetrag liegt nicht über CHF 30’000.- und die Pflichten in Verbindung mit dem ersten Kredit werden erfüllt. Der neue Antrag muss begründet werden und Angaben zum Verwendungszweck des neuen Kredits enthalten. Beigefügt werden müssen: die Jahresrechnung und die Bilanz des letzten Geschäftsjahres sowie das Zwischenergebnis und ein Auszug des Betreibungsamtes.
Jeder Unternehmer, der einen Mikrokredit erhält, wird persönlich betreut. Dabei kommt immer wieder das Thema Cashflow zur Sprache. MSS nimmt diese Sorgen ernst und schlägt gegebenenfalls massgeschneiderte Lösungen für die Rückzahlung vor. Kommt der Schuldner in einem solchen Fall seinen Pflichten nicht nach, wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet.